Kolonialverordnung

Entwurf Kolonialverodrnung des deutschen Kaiserreiches
18 OCTOBER 2012     - [ODW] THE REAPER [GER]
Kolonialverordnung des deutschen Kaiserreiches!


1. Großdeutsche Kolonial- und Handelsgesellschaft.

Die Großdeutsche Kolonial- und Handelsgesellschaft kümmert sich um den Handel der Kolonien mit dem Kaiserreich. Sie baut und überwacht Häfen, Garnisonen und Küstenverteidigung der deutschen Kolonien. Sie gilt auch als Verbindungspartner zwischen den Kolonialherrschern mit dem Kolonialministerium und dem Kaiser.


2. Geltungsbereich der Kolonialverordnung

Die Verordnung gilt für alle Kolonien des großdeutschen Kaiserreiches, jeder Kolonialherrscher und Landherrscher sowie der Kaiser müssen sich daran halten.

3. Kolonialhandel

Neben dem Reichshandel wird ein Kolonialhandel eingeführt. Der Betrag liegt bei 100 RM pro Kolonie. Jedes Land bekommt dadurch 1300 RM zusätzlich. Der Kolonialherrscher bekommt als „Gehalt“ nochmal 1000 RM zusätzlich. Beispiel: Bayern bekommt vom Reichshandel 41600 + 1300 + 2000 (2 mal Kolonialherrscher).

4. Armee der großdeutschen Kolonial- und Handelsgesellschaft.

Es wird pro Kolonie eine Garnison mit 20.000 Mann benötigt. Die kosten zum Bau trägt der Kolonialherrscher. Eine Garnison kostet 6000 RM. Zusätzlich muss der Kolonialherrscher bei jeder Kolonie mit Küstengebiet ein Hafen bauen. Die 20.000 Mann werden von der Bevölkerung der jeweiligen Kolonie gestellt. Für die Garnisonen der deutschen Kolonien ist das Kolonialministerium und der Kaiser zuständig. Für den Schutz der Handelsrouten sind die jeweiligen Länder und bei den deutschen Kolonien die kaiserliche Marine zuständig.


gez. Kolonialministerium und Kaiser Friedrich III.