Baden

Baden

Großherzogtum Baden

 

Hauptstadt: Karlsruhe

 

Einwohner: 3´252´944

 

Fläche: 15´081 km²

 

Level: 1

 

Großherzogtum Baden

1806 - 1918

Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe

Fahne Großherzogtum Baden 1871-1891

Fahne Großherzogtum Baden 1891-1925

Flagge 1871 - 17.12.1891

Flagge 17.12.1891 - 1925

Fahne - Landesfarben Großherzogtum Baden

 

Großherzogtum Baden

Großherzogtum Baden  -  Lage im Deutschen Reich Wappen Großherzogtum Baden Großherzogtum Baden - Karte 1914
Großherzogtum Baden  -  Lage im Deutschen Reich Wappen Großherzogtum Baden Großherzogtum Baden - Karte 1914

 

Großherzogtum Baden

Geschichte

Großherzogtum BadenDas Großherzogtum Baden wurde von Napoleon I. aus vielen verschiedenen, vorher unter anderen Herren stehenden Gebieten gebildet. Von einer Geschichte des Staates Baden kann daher bis 1803 nicht die Rede sein, sondern nur von einer Geschichte der Dynastie und ihrer Besitzungen, die sich nur wenig mit dem Großherzogtum decken. Neben den Herzögen der Alemannen und Schwaben erlangte das von der alten Herzogsfamilie abstammende Geschlecht der Zähringer (nach der im 11. Jahrhundert erbauten Burg Zähringen im Breisgau) Bedeutung. Berthold I. erhielt 1061 von Kaiser Heinrichs III. Witwe das Herzogtum Kärnten. Bertholds I. jüngerer Sohn, Hermann I., der die Herrschaft Hochberg im Breisgau und die Burg Baden besaß, führte als Besitzer der Mark Verona den Titel Markgraf und da auch noch im 12. Jahrhundert Zweige dieses Hauses Markgrafen von Verona waren, so ging der Titel "Markgrafschaft" auch auf ihre Erblande über. Hermann II. nahm in Baden seinen Sitz und nannte sich seit 1112 nach dieser Burg. So entstand die Markgrafschaft Baden, von deren Herrscherhaus sich wiederholt Seitenlinien (Hochberg, Röteln u.a.) abzweigten. Als Staatsgründer kann erst Bernhard I. (gestorben 1431) gelten, der mit seinem Bruder vereinbarte, dass das Land nie in mehr als zwei Linien geteilt werde und in jeder das Erstgeburtsrecht gelten solle. Seine Nachfolger Jakob I. (1431-53) und Karl I. (1453-75) konnten sich zwar nur schwer gegenüber ihren Nachbarn behaupten, doch wurde unter Christoph I. (gestorben 1527) noch einmal die ganze Markgrafschaft vereinigt. Mit seinem Tode zerfiel bis 1771 das Land wieder in die obere Markgrafschaft oder Baden-Baden und in die untere Markgrafschaft oder Baden-Durlach (anfangs mit der Hauptstadt Pforzheim, später Durlach). Stammväter der beiden Linien sind Bernhard III. und Ernst. Die von beiden Linien beherrschten Gebiete blieben fortan in der Hauptsache unverändert, bildeten aber unbedeutende Kleinstaaten. Baden-Baden war katholisch, Baden-Durlach seit 1555 endgültig evangelisch. Infolge der Besetzung des linken Rheinufers durch Frankreich gewann Baden im Jahr 1803 das Bistum Konstanz, Teile der Bistümer Basel, Straßburg und Speyer, der pfälzischen Ämter Bretten, Heidelberg, Ladenburg und Mannheim, das Stift Odenheim, die Abtei Frauenalb, Schwarzbach, Allerheiligen, Lichtental, Gengenbach, Ettenheim, Petershausen und Salmansweiler, die Herrschaft Lahr und die Reichsstädte Offenburg, Gengenbach, Zell, Überlingen, Pfullendorf, insgesamt 3500 km² mit 240.000 Einwohnern. Dem neuen Kurfürstentum wurden 1805 auch noch der Breisgau mit Freiburg, die Baar mit Villingen, die Ortenau, das Stift St. Blasien, die Grafschaft Bonndorf und die Stadt Konstanz, zusammen 2530 km² mit 160.000 Einwohnern einverleibt. Mit dem Beitritt zum Rheinbund am 12. Juli 1806 erhielt der Kurfürst volle Souveränität über alle in seinem Gebiet gelegenen, bisher reichsunmittelbaren Stände und Ritter und den Titel Großherzog. Das neue Großherzogtum wurde in zehn Kreise eingeteilt, war politisch ein Vasallenstaat Napoleons und wurde nach französischem Muster organisiert. Dem Großherzog Karl Friedrich folgte 1811 sein Enkel Karl Ludwig Friedrich (1811-18), der mit Napoleons Adoptivtochter Stephanie Beauharnais (1789-1860) vermählt war. Er schloss sich nach der Schlacht bei Leipzig den Verbündeten an, bekam die Erhaltung der Souveränität und seines Gebiets zugesichert, trat 1815 in den Deutschen Bund ein, sicherte 1817 gesetzlich die Unteilbarkeit des Landes, ordnete die Erfolge und gab seinem Land am 22. August 1818 eine Verfassung. Sein Vaters Bruder, Großherzog Ludwig I. Wilhelm August (1818-30) vereinigte 1821 nach preußischem Vorbild das reformierte und das lutherische Glaubensbekenntnis zu einer evangelischen Landeskirche und gründete 1827 das Erzbistum Freiburg unter vollständiger Wahrung der Staatshoheit. Sein Stiefbruder Leopold (1830-52), aus der morganatischen (nicht standesgemäßen) Ehe des Großherzogs Karl Friedrich mit der Gräfin von Hochberg, der "Volksfreund", entsprach den Wünschen nach Pressefreiheit, Nationalkirche, Handelsunion, Schwurgericht etc., führte zeitgemäße Reformen ein und erreichte 1835 den Anschluss Badens an den Deutschen Zollverein. Im Jahr 1838 wurde der Bau der ersten Staatsbahn Mannheim - Basel begonnen. Unter dem reaktionären Ministerium des Freiherrn von Blittersdorf (1835-43) kam es zwischen Regierung und Landtag zu starken Spannungen.  Als am 9. Februar 1848 die plötzliche Auflösung des Landtages erfolgte, brach die Februarrevolution aus. Die republikanischen Erhebungen Heckers im April und Struves im September 1848 wurden durch die Kämpfe bei Kandern, Freiburg und Staufen von württembergischen und hessischen Truppen unterdrückt, aber dennoch meuterte 1849 nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm von Preußen am 13. und 14. Mai, die badische Garnisonen in Karlsruhe und Rastatt. Der Großherzog floh in die bayerische Festung Germersheim. An die Spitze der nunmehr gebildeten Republik trat ein provisorisches Exekutivkomitee unter dem französisch sprechenden Polen Ludwig Mieroslawski (1814-1878). Erst durch das Eingreifen preußischer Truppen unter den Prinzen Wilhelm und Friedrich Karl wurde nach den Siegen von Waghäusel und Muggensturm die alte Ordnung wieder hergestellt. Der Großherzog kehrte am 18. August 1849 nach Karlsruhe zurück. Von den Anführern der Revolution kamen viele ins Zuchthaus, andere wurden standrechtlich erschossen.

Als am 24. April 1852 Großherzog Leopold starb, folgte ihm sein Sohn Friedrich, zunächst als Regent für den regierungsunfähigen Bruder Ludwig, seit 5. September 1856 als Großherzog. Langjährige Streitigkeiten mit der katholischen Kirche wurden 1861 unter dem liberalen Ministerium Stabel durch Vereinbarung mit dem Erzbischof von Freiburg beendet. Daran reihte sich eine Umgestaltung der Organisation des Landes in freiheitlichem Sinn (Gewerbefreiheit, Selbstverwaltung etc.). Der Minister des Äußeren Freiherr von Roggenbach suchte enge Anlehnung an Preußen, musste aber sein Amtsbereich am 19. Oktober 1865 an Ludwig von Edelsheim abtreten. Baden stand im Deutschen Krieg von 1866 auf der Seite Österreichs. Im 8. Bundeskorps kämpfte die badische Division erfolglos bei Hundheim (23. Juli) und Werbach (24. Juli) und schied noch während des Krieges aus dem Deutschen Bund aus. Baden musste infolge des Friedensschlusses vom 17. August 1866 6 Millionen Gulden Kriegskosten an Preußen zahlen und schloss eine Militärkonvention mit Preußen ab. Mathy (bis 1868), Jolly (bis 1876), Freydorf (bis 1876) und der preußische General von Beyer bildeten ein neues liberales Ministerium. Im Jahr 1869 wurde die Zivilehe eingeführt. Am Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 nahmen die badischen Truppen unter General von Werder teil und zeichneten sich besonders bei Ruits und Belfort aus. Am 15. November 1870 schloss Baden in Versailles einen Verfassungsvertrag mit dem Norddeutschen Bund und am 25. November mit Preußen eine Militärkonvention ab. Wirtschaftlich erlebte Baden nach dem Frieden einen enormen Aufschwung. 1884 wurde die Einführung einer allgemeinen Einkommenssteuer beschlossen. 1904 wurde das allgemeine direkte Wahlrecht für die Zweite Kammer, 1909 nach dem Proportionalwahlsystem, eingeführt. Nach dem Tode des Großherzogs Friedrich (28. September 1907) übernahm dessen Sohn als Friedrich II. die Regierung. Am 22. November 1918 verzichtete er, infolge der Novemberrevolution in Deutschland, als letzter badischer Großherzog auf dem Thron.
 
Karlsruhe - Großherzogliches Schloss
Karlsruhe - Marktplatz mit Rathaus
Karlsruhe - Großherzogliches Schloss Karlsruhe - Marktplatz mit Rathaus

Großherzogtum Baden

Daten

Bundesrat: 3 Stimmen

Reichstag: 14 Abgeordnete

Landesparlament: Das Großherzogtum Baden ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem 2 Kammersystem. Die Staatsangehörigen haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten; die vollständige Gleichstellung der Juden in bürgerlicher Beziehung erfolgte 4. Oktober 1862. Die freie Ausübung der Religion ist gewährleistet. Die Ständeversammlung wird mindestens alle zwei Jahre berufen. Der Großherzog ernennt das Präsidium der Ersten Kammer, während die Zweite Kammer das Präsidium selbst wählt. Der Großherzog beruft und schließt die Ständeversammlung und kann das selbige vertagen und auflösen. Im Fall der Auflösung hat binnen 3 Monaten eine Neuwahl stattzufinden, und auch die Wahlen und Ernennungen zur Ersten Kammer sind zu erneuern. Die Stände bewilligen die Steuern, Anleihen und Domänenverkäufe; ihre Zustimmung ist erforderlich zu Erlass, Abänderung und authentischer Erläuterung der Gesetze. Das Budget ist zweijährig. Dasselbe sowie alle Finanzgesetze gehen zunächst an die Zweite Kammer. Die Erste Kammer votiert dieselben nur im Ganzen; im Fall ihre Mehrheit dagegen stimmt, entscheidet das Stimmenverhältnis beider Kammern zusammen. Zu Veränderungen und Ergänzungen der Verfassung ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln bei Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder in jeder Kammer erforderlich. Im Übrigen wird die Erste Kammer durch Anwesenheit von 10, die Zweite von 35 Mitgliedern beschlussfähig. Die Kammern haben das Recht des Gesetzesvorschlags, der Vorstellung und Beschwerde sowie der Ministeranklage. Die Abgeordneten der Universitäten und der Zweiten Kammer erhalten Diäten. Für die Zeit, in welcher die Kammern nicht versammelt sind, besteht ein ständischer Ausschuss, aus dem Präsidenten und 3 Mitgliedern von der Ersten und 6 Mitgliedern der Zweiten Kammer zusammengesetzt, welche von jeder Kammer für sich gewählt werden. Der Ausschuss prüft die Hauptstaatsrechnungen; im Notfall genügt seine Zustimmung zur Aufnahme einer Staatsanleihe.

  • Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien, dem Erzbischof von Freiburg und dem evangelischen Prälaten, den vom Großherzog für je eine Landtagsperiode bis zur Zahl von 8 ernannten Mitgliedern, aus 8 (auf 8 Jahre gewählten) Abgeordneten des grundherrlichen Adels, endlich aus 2 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten der zwei Landesuniversitäten.
  • Die Zweite Kammer besteht aus 63 Abgeordneten, 20 von 13 Städten und 43 der Landesbezirke; dieselben werden in allgemeiner, aber indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt und zwar alle 2 Jahre zur Hälfte.
Bodensee - Dampfer Stadt Konstanz
Karlsruhe i. B. - Reinhafen
Bodensee - Dampfer Stadt Konstanz Karlsruhe i. B. - Reinhafen

 

Hauptstadt: Karlsruhe = 111.200 Einwohner (1905) = 38. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.

Größe: 15 081 km² = 273,9 Quadratmeilen

Gerichtsorganisation: Das Großherzogtum Baden bildet des Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe, zu welchem 8 Landgerichte mit 60 Amtsgerichten gehören:

Oberlandesgericht Karlsruhe

  • Landgericht Freiburg (Breisgau) mit den Amtsgerichten Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg (Breisgau), Kenzingen, Lörrach, Müllheim (Baden), Neustadt (Schwarzwald), Staufen und Waldkirch (Breisgau).
  • Landgericht Heidelberg mit den Amtsgerichten Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch.
  • Landgericht Karlsruhe mit den Amtsgerichten Baden, Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Gernsbach (Murgtal), Karlsruhe (Baden), Pforzheim, Philippsburg (Baden) und Rastatt.
  • Landgericht Konstanz mit den Amtsgerichten Donaueschingen, Engen (Baden), Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell, Stockach, Ueberlingen und Villingen (Baden).
  • Landgericht Mannheim mit den Amtsgerichten Mannheim, Schwetzingen, und Weinheim.
  • Landgericht Mosbach mit den Amtsgerichten Adelsheim, Boxberg (Baden), Buchen, Eberbach (Baden), Mosbach (Baden), Neckarbischofsheim, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim.
  • Landgericht Offenburg mit den Amtsgerichten Achern, Bühl (Baden), Gengenbach, Kehl, Lahr (Baden), Oberkirch (Baden), Offenburg (Baden), Triberg und Wolfach.
  • Landgericht Waldshut mit den Amtsgerichten Bonndorf (Schwarzwald), Säckingen, St. Blasien, Schönau (Wiesental), Schopfheim und Waldshut.

 

Freiburg - Kaiserstraße mit gotischem Brunnen

Pforzheim - Marktplatz

Freiburg - Kaiserstraße mit gotischem Brunnen Pforzheim - Marktplatz

 

Einwohner: Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 2.142.849 Einwohner:

  • 1.059.592 männlich
  • 1.083.257 weiblich

Bevölkerungsentwicklung:

1815 1816 1864 1875 1880 1890 1895 1900 1905

1910

1919
993.414 1.005.899 1.432.456 1.507.179 1.570.254 1.657.867 1.725.464 1.867.944 2.010.728 2.142.849 2.208.503

Klima: Im allgemeinen ist das Klima mild; naturgemäß aber bietet es zwischen der Rheinebene und den tiefen und geschützten Tälern des Mains und Neckar einer- und den Höhen des Schwarz- und Odenwaldes anderseits bedeutende Verschiedenheiten. Die Mitteltemperatur des Jahrs ist am höchsten in Mannheim (+10,88° C.), gefolgt von Freiburg (+10,87), Heidelberg (+10,74), Karlsruhe (+10,29). Den heißesten Sommer hat Mannheim mit +19,90, den kühlsten Sommer Höchenschwand mit +14,56, den kältesten Winter Villingen mit -2,08, den mildesten Heidelberg mit +2,23 aufzuweisen. Während am westlichen Saum des Schwarz- und des Odenwaldes Kastanien und Mandeln reifen, erheben sich die Kuppen des Schwarzwaldes über die Grenze des Baumwuchses und der Schnee verschwindet nur in den kurzen Sommermonaten. Die kältesten Gegenden sind jedoch keineswegs die höchsten Teile des Schwarzwaldes, sondern die gegen die wärmeren Luftströmungen von Westen abgeschlossene Hochebene der Baar, wo Villingen neben der genannten tiefen mittleren Wintertemperatur häufig unter 25° C. fallende Mindestwerte zeigt.

Gewässer: wichtigster Fluss ist der Rhein als Grenzfluss mit seinen Nebenflüssen Wutach, Wiese, Kinzig, Murg, Neckar (mit Enz), im Nordost-Zipfel der Tauber zum Main, Brege-Brigach-Donau (etwa bis Sigmaringen), Anteil am Bodensee.

Schwarzwälder Bauernhochzeit (Badische Volkstrachten)
I möcht immer in Heidelberg bleiben
Schwarzwälder Bauernhochzeit (Badische Volkstrachten) "I möcht immer in Heidelberg bleiben"

 

Bewohner: Die Badener gehören im Oberland dem alemannischen, im Unterland dem fränkischen (pfälzischen), im Südosten, dem schwäbischen Volksstamm an; entsprechend verteilen sich die Mundarten. Dazwischen treten Mischungen von Stamm und Dialekt auf, namentlich in der Gegend zwischen Ortenau und Pfalz, in der zu den alemannischen und fränkischen auch schwäbischen Elemente gekommen sind (rheinschwäbisch). Die Murg bildet die Grenze zwischen Alemannen und Franken. Der alemannische Stamm hat sich am reinsten in den südlichen Tälern des Schwarzwaldes erhalten. Aus Württemberg greift stellenweise das Gebiet der Schwaben hinüber, namentlich am Bodensee. In verschiedenen Landesgegenden sind die Volkstrachten bei der Landbevölkerung noch in Gebrauch, so im Markgräfler- und Hanauerland, im Hauensteinschen und in zahlreichen Tälern des Schwarzwaldes.

Germanien im 2. Jahrhundert Deutschland um 480

Germanien im 2. Jahrhundert

Deutschland gegen Ende der Völkerwanderung um 480

Bevölkerungsdichte: 133/km²

Bildung: Das gesamte, reich, gegliederte Unterrichts- und Schulwesen in Baden steht unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des Staates. Es bestehen 2 Universitäten, Heidelberg (mit protestantisch-theologischer Fakultät) und Freiburg (mit katholisch-theologischer Fakultät), 14 Gymnasien, 2 Progymnasien, 3 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien, 7 Oberrealschulen, 17 Realschulen, 10 höhere Bürgerschulen, 7 höhere Mädchenschulen; außerdem sind 46 Privatmittelschulen, meist für Mädchen, vorhanden. Einfache und erweiterte Volksschulen gibt es 1583, daneben 20 Waisen-, Rettungs-, und Erziehungsanstalten mit Volksschulunterricht und 5 Privatvolksschulen.  An Lehrerbildungsanstalten gibt es 4 Schullehrerseminare und 3 Präparandenschulen für diese, 1 Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe und 1 Lehrerinnenseminar und 3 mit höheren Mädchenschulen verbundene entsprechende Anstalten vorhanden. Über die Volksschule führt die Gemeinde durch den Ortsschulrat (bestehend aus dem Bürgermeister, dem Schullehrer und 3-5 gewählten Mitgliedern) die lokale Aufsicht unter der allgemeinen Aufsicht von 13 Kreisschulräten. Mit der Volksschule, deren Unterricht obligatorisch vom vollendeten 6. bis 14. Lebensjahr währt, ist eine Industrieschule für Mädchen verbunden, auch besteht allgemein ein- bis zweijähriger Christenlehr- (Sonntagsschul-) Unterricht für die aus der Volksschule Entlassenen. Außerdem verfügt Baden über eine polytechnische Schule in Karlsruhe (seit 1825), eine Akademie der bildenden Künste (seit 1860), Musikschule, Kunstgewerbeschulen in Karlsruhe und Pforzheim, 1 Baugewerk- und eine Malerinnenschule in Karlsruhe, ferner 78 gewerbliche Fortbildungsschulen, 2 Taubstummeninstitute (in Meersburg und in Gerlachsheim), eine Blindenerziehungsanstalt in Ilvesheim, eine Ackerbau- und eine Obstbauschule (Hochburg, bzw. Augustenberg) 12 landwirtschaftliche Winterschulen und verschiedene zahlreiche andere Fachschulen. Hinzu kommen 525 Kleinkinderschulen, Kinderbewahrungsanstalten und Kindergärten.

Religion: Die rechtliche Stellung der kirchlichen Gemeinschaften gegenüber dem Staat ist durch das Gesetz vom 9. Oktober 1860 geregelt. Dieses beruht auf dem Grundsatz, dass die kirchlichen Gemeinschaften in allen religiös-kirchlichen Sachen sich frei und selbstständig verwalten, dass dagegen der Staat das, was auf seinem Rechtsgebiet liegt, selbst in die Hand nimmt und durch seine ihm verantwortlichen Beamten besorgen lässt. Hieraus ergab sich die Trennung der Volksschule von der Kirche und die Einführung der bürgerlichen Eheschließung und Standesbuchführung. Die Grundlagen der evangelischen Kirche bilden die Pfarr- oder Kirchengemeinden, deren jede durch einen Kirchengemeinderat vertreten wird. Mehrere solcher Gemeinden sind in eine Diözese vereinigt, mit regelmäßig wiederkehrenden, aus sämtlichen Geistlichen und einer gleichen Anzahl gewählter Kirchenältesten zusammengesetzten Diözesansynoden unter dem Vorsitz der Dekane. Als Repräsentant der Gesamtkirche oder Landesgemeinde erscheint die periodisch sich versammelnde Generalsynode, welche aus dem vom Großherzog ernannten Prälaten der evangelischen Landeskirche, 7 vom Großherzog ernannten, 24 gewählten geistlichen und 24 desgleichen weltlichen Abgeordneten besteht und alle fünf Jahre neu gewählt und einberufen wird. Oberste Kirchenbehörde ist der vom Großherzog ernannte, aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehende Oberkirchenrat. Die Zahl der Dekanate ist 27, die der Pfarreien 380. Die Vereinigung (Union) der lutherischen und reformierten Kirche erfolgte 1821. Die katholische Kirche ist durch die für die oberrheinische Kirchenprovinz erlassenen päpstlichen Bullen von 1821 und 1827 und das landesherrliche Edikt von 1830 organisiert; Landesbischof ist der Erzbischof von Freiburg, zugleich Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz; ihm unterstehen 35 Landkapitel mit je einem Dekan und 660 Pfarreien. Die Israeliten haben einen Oberrat in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner.

1875 1905 1910
  • 958.916 Römisch-katholisch
  • 517.861 Evangelisch
  •     3.842 andere Christen
  •   26.492 Juden
  •     68 Sonstige
  • 1.131.639 Römisch-katholisch
  •    704.058 Evangelisch
  •        5.563 andere Christen
  •      26.132 Juden
  •           552 Sonstige
  • 1.278.293 Römisch-katholisch
  • 821.549 Evangelisch
  • 25.896 Juden
  • 17.111 andere Christen und Konfessionslose

 

Militär - Angaben 1881: Das Großherzogliche Badische Kontingent bildet seit der mit Preußen am 25. November 1870 abgeschlossenen und am 1. Juli 1871 in Kraft getretenen Militärkonvention zusammen mit 2 preußischen Infanterie-Regimentern (Nr. 17 in Mülhausen und Neubreisach und Nr. 22 in Rastatt) und preußischen Kavallerie-Regiment (Dragoner Nr. 14 in Colmar) das XIV. Armee-Korps der deutschen Armee, zu dessen im Großherzogtum garnisonierten Truppen der Großherzog im Verhältnis eines kommandierenden Generals steht. Ein Teil des XIV. Armee-Korps (Infanterie 17. und 112. und Dragoner 14.) steht in Elsass-Lothringen. Die Landwehr-Regimenter führen die Nummern 110-114. In Gerlachsheim LW 100,1. Festung: Rastatt. Befestigungen bei Kehl.

Karlsruhe - Großherzogliche Badische Staats-Eisenbahn
1. Badisches Leib
Karlsruhe - Großherzogliche Badische Staats-Eisenbahn 1. Badisches Leib "Grenadier" Regiment No. 109 Karlsruhe

 

Wirtschaft: Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind sehr günstig.

  • Landwirtschaft ist blühend und liefert Getreide über Bedarf, hervorragender Weinbau. Getreide und Feldfrüchte aller Art, Küchengewächse, Obst, Hopfen, Tabak und an warmen Stellen Mandeln und edle Kastanien.
  • Bergbau ist nicht von Bedeutung. Am wichtigsten ist die Gewinnung von Salz. Großer Reichtum an Mineralquellen.
  • Industrie hat sich verhältnismäßig spät entwickelt, ist aber jetzt durch Ausnutzung der Wasserkraft recht bedeutend. Maschinenbau in Mannheim und Karlsruhe, Schmuck in Pforzheim von Weltbedeutung, bedeutende chemische Fabriken, Uhrenindustrie im Schwarzwald. Bemerkenswert ist auch die Drehorgelfabrikation in Waldkirch.
  • Handel ist sehr lebhaft, Haupthandelsplatz ist Mannheim.

 

Großherzogtum Baden

Postwesen und Briefmarken

Das Großherzog Baden verfügte bis 1871 über eine eigene Posthoheit. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht. Am 4. Mai 1871 übernahm die Reichpost auch in Baden den gesamten Postbetrieb.

bis 1871 1862 - 1871 1871 - 1872 ab 1872
Freimarke Baden mit Währung Gulden Land-Post Baden mit Währung Gulden Deutsche Reichspost mit Währung Gulden Deutsche Reichspost mit Währung Mark
7 Kreuzer 3 Kreuzer 7 Kreuzer 20 Pfennig
7 Kreuzer 3 Kreuzer 7 Kreuzer 20 Pfennig


Die ersten Briefmarken von Baden - 1851/52
Badens erste Briefmarken - 1851/52
Die ersten Briefmarken von Baden - 1851/52 Badens erste Briefmarken - 1851/52

 

Großherzogtum Baden

Währungen und Münzen

vor 1872 ab 1872
1 Gulden = 60 Kreuzer 1 Mark = 100 Pfennig

1 Kreuzer - Baden, 1870

Friedrich Großherzog von Baden, 5 Mark, 1901

1 Kreuzer - Baden, 1870

Friedrich Großherzog von Baden, 5 Mark, 1901

1 Gulden, Leopold Großherzog von Baden, 1850

Friedrich Großherzog von Baden, 20 (Gold) Mark, 1872

1 Gulden, Leopold Großherzog von Baden, 1850

Friedrich Großherzog von Baden, 20 (Gold) Mark, 1872

100 Mark Badische Bank Mannheim 01.01.1907   100 Mark Badische Bank Mannheim 01.01.1907

100 Mark Badische Bank Mannheim 01.01.1907

 

Großherzogtum Baden

Regenten

Badische Großherzöge 1806 - 1918:

regierendes Fürstenhaus: Zähringen, Ahnherr Graf Berthold († 982)

Titel: "Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen"

Das Großherzogtum Baden ist eine konstitutionelle Monarchie, erblich nach dem Erstgeburtsrecht und der Linearerbfolge im Mannesstamm, im Fall des Erlöschens des Mannesstamms auf männliche Nachkommen badischer Prinzessinnen übergehend. Der Großherzog bekennt sich mit dem großherzoglichen Haus zur evangelischen Konfession.

Regentschaft Name Lebensdaten
25.07.1806 - 10.06.1811 Großherzog Karl Friedrich 1728 - 1811
10.06.1811 - 08.12.1818 Großherzog Karl Ludwig Friedrich 1786 - 1818
08.12.1818 - 30.03.1830 Großherzog Ludwig I. Wilhelm August 1763 - 1830
30.03.1830 - 24.04.1852 Großherzog Leopold I. 1790 - 1852
24.04.1852 - 05.09.1856 Großherzog Ludwig II. 1824 - 1858
05.09.1856 - 28.09.1907 Großherzog Friedrich I. (seit 24.04.1852 Regent) 9.9.1826 (Karlsruhe) - 28.9.1907 (Mainau)
28.09.1907 - 22.11.1918 Großherzog Friedrich II. 9.7.1857 (Karlsruhe) - 9.8.1928 (Badenweiler)

14.05. 1849 - 25.06. 1849  Lorenz Peter Brentano (1813 - 1891) als Vorsitzender der Provisorischen Republik Baden

Friedrich Großherzog von Baden Friedrich Großherzog von Baden Großherzog von Baden und Gemahlin - 1906 Großherzog Friedrich I. und seine Frau Luise von Preußen
Friedrich Großherzog von Baden Friedrich Großherzog von Baden
Zur Erinnerung
an das 50 jährige Regierungsjubiläum
1852 - 24. April - 1902
Großherzog von Baden und Gemahlin - 1906 Großherzog Friedrich I. und seine Frau Luise von Preußen
Großherzog Friedrich II. vom Baden Max von Baden mit Familie 1912 Max von Baden mit Familie 1912 Großherzogin Hilda von Baden (1913)
Großherzog Friedrich II. vom Baden Max von Baden mit Familie 1912 Max von Baden mit Familie 1912 Großherzogin Hilda von Baden (1913)

 

Großherzogtum Baden

Organisation der Verwaltungsbehörden

An der Spitze der Staatsverwaltung des Großherzogtums Baden steht das Staatsministerium, bestehend aus dem Präsidenten des Staatsministeriums, den Departementschefs und besonders ernannten Mitgliedern als verantwortlichen Ministern. Die vorsitzenden Räte der Ministerien und einige andere höhere Beamte können zu den Sitzungen mit beratender Stimme hinzu gezogen werden.

Oberste Regierungsbehörden sind das Staatsministerium:

  • das Ministerium Großherzoglichen Hauses, der Reichssachen und des Auswärtigen
  • das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts
  • das Ministerium des Inneren
  • das Ministerium der Finanzen

Badische Staatsminister 1809 - 1918

Amtszeit

Name

Lebensdaten
1809 - 3/1810 Sigismund Karl Freiherr von Reitzenstein 1766 - 1847
3/1810 - 1810 Conrad Karl Friedrich Freiherr von Andlau-Birseck (provisorisch) 1776 - 1839
1810 - 13.01.1812 Christian Heinrich Freiherr Gayling von Altheim 1743 - 1812
1812 - 1817 Karl Christian Freiherr von Berckheim 1774 - 1849
  1817 - 1818 Sigismund Karl Freiherr von Reitzenstein 1766 - 1847
12/1818 - 1831 Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett (provisorisch bis 08.10. 1819) 1769 - 1837
08.10.1832 - 1832 Sigismund Karl Freiherr von Reitzenstein 1766 - 1847
1833 - 27.03.1838 Ludwig Georg Winter              1778 - 1839
1838 - 1839 Karl Friedrich Nebenius (1. Amtszeit) 1784 - 1857
1839 - 11/1843 Friedrich Landolin Karl Freiherr von Blittersdorf 1792 - 1861
11/1843 - 3/1845 Christian Friedrich von Boeckh 1777 - 1855
3/1845 - 19.12.1846 Karl Friedrich Nebenius (2. Amtszeit)

(s.o.)

19.12.1846 - 09.03.1848 Johann Baptist Bekk  1797 - 1855
09.03.1848 - 01.07.1849 Karl Georg Hoffmann 1796 - 1865
01.07.1849 - 5/1856 Friedrich Adolf Klüber 1791 - 1858
5/1856 - 02.04.1860 Franz Freiherr von Stengel 1803 - 1870
02.04.1860 - 27.07.1866 Anton von Stabel  1806 - 1880
27.07.1866 - 03.02.1868 Karl Mathy 1806 - 1868
12.02.1868 - 24.09.1876 Julius August Isaak Jolly 1823 - 1891
24.09.1876 - 07.03.1893  Ludwig Karl Friedrich Turban 1821 - 1898
07.03.1893 - 6/1901 Franz Wilhelm Nokk 1832 - 1903
6/1901 - 08.03.1905 Karl Ludwig Wilhelm Arthur von Brauer 1845 - 1926
08.03.1905 - 22.12.1917 Alexander Freiherr von Dusch 1851 - 1923
22.12.1917 - 14.11.1918 Heinrich Freiherr von und zu Bodman 1851 - 1929

 

Baden-Baden - Neues Schloß
Baden-Baden - Leopoldsplatz
Baden-Baden - Neues Schloss Baden-Baden - Leopoldsplatz

 

Großherzogtum Baden

Administrative Gliederung

Das Großherzogtum Baden ist eingeteilt in 4 landeskommissarische Bezirke mit 53 Amtsbezirke eingeteilt, darunter die Stadtamtsbezirke Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Heidelberg und Freiburg. Die Zahl aller Wohnorte beträgt (im Jahr 1880) 7697, davon 114 Städte, 1609 Dörfer, 1733 Weiler, 642 Gruppen von Höfen und Häusern, 3599 einzelne Höfe und Häuser.

Die Kreis - und Bezirksämter stehen unter Aussicht des Ministerium des Inneren. Alle Stadt- und Landgemeinden sind den Bezirksämtern unterstellt. Die Gemeindebehörden heißen in den Städteordnungen unterstellten Städten "Stadtrat", in den übrigen Städten und Landgemeinden "Gemeinderat" (Bürgermeisteramt).

(Petzolds "Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches" 1911)

Landeskommissarbezirk Zahl der Amtsbezirke Fläche in km² Bevölkerung 1895 Bevölkerung 1900 Einwohner auf 1 km² 1900
Konstanz 13 4 168 285 459 297 242 71,3
Freiburg 16 4 748 480 664 510 274 107,5
Karlsruhe 10 2 567 472 061 517 434 201,6
Mannheim 14 3 598 487 280 542 994 150,9
Gesamt 53 15 081 1 725 464 1 867 944 123,9

 

1. Bezirk Konstanz mit einer Fläche von 4 168 km² und 297 242 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Konstanz, Villingen und Waldshut:

Kreis Konstanz mit einer Fläche von 1 866 km² und 144 276 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Stockach, Überlingen

Kreis Villingen mit einer Fläche von 1 062 km² und 74 283 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Donaueschingen, Triberg, Villingen

Kreis Waldshut mit einer Fläche von 1 240 km² und 78 683 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Bonndorf, Säckingen, Sankt Blasien, Waldshut

Konstanz - Luftbild

Konstanz - Rheinbrücke mit Münster

Lörrach mit Blick nach Tüllingen

Villingen - Waldhotel

Triberg - Marktplatz

Konstanz - Luftbild Konstanz - Rheinbrücke mit Münster Lörrach mit Blick nach Tüllingen Villingen - Waldhotel Triberg - Marktplatz

2. Bezirk Freiburg mit einer Fläche von 4 748 km² und 510 274 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Freiburg, Lörrach und Offenburg:
Kreis Freiburg mit einer Fläche von 2 191 km² und 234 717 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Neustadt, Staufen, Waldkirch
Kreis Lörrach mit einer Fläche von 958 km² und 102 453 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Lörrach, Müllheim, Schönau, Schopfheim

Kreis Offenburg mit einer Fläche von 1 599 km² und 173 104 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Kehl, Lahr, Oberkirch, Offenburg, Wolfach

Freiburg i. Br. - Kaiserstraße mit Martinstor

Offenburg - Gesamtansicht 1914

Offenburg - Wirtschaftsgebäude des Infanterie-Regiments 190

Lahr in Baden - Kaiserstraße

Die Rheinbrücken bei Kehl

Freiburg i. Br. - Kaiserstraße mit Martinstor

Offenburg - Gesamtansicht 1914 Offenburg - Wirtschaftsgebäude des Infanterie-Regiments 190 Lahr in Baden - Kaiserstraße Die Rheinbrücken bei Kehl

Freiburg in Baden - Neues Rathaus

Offenburg - Stabsgebäude 7, badisches Infanterie-Regiment 190.

Lahr i.B. Partie am Stadtpark

Kehl am Rhein - Hauptstrasse

Donaueschingen - Schloss

Freiburg in Baden - Neues Rathaus Offenburg - Stabsgebäude 7, badisches Infanterie-Regiment 190. Lahr i.B. Partie am Stadtpark Kehl am Rhein - Hauptstraße Donaueschingen - Schloss

3. Bezirk Karlsruhe mit einer Fläche von 2 567 km² und 517 434 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Baden und Karlsruhe)
Kreis Baden mit einer Fläche von 1 044 km² und 148 684 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Achern, Baden, Bühl, Rastatt

Kreis Karlsruhe mit einer Fläche von 1 523 km² und 368 750 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim

Karlsruhe i.B. - Marktplatz

Pforzheim

Baden-Baden vom Fremersberg gesehen

Rastatt - Rathaus und Alexisbrunnen

Bretten in Baden - Simmelturm

Karlsruhe i.B. - Marktplatz Pforzheim

Baden-Baden vom Fremersberg gesehen

Rastatt - Rathaus und Alexisbrunnen Bretten in Baden - Simmelturm

Karlsruhe - Marktplatz 1906

Pforzheim -  Dillsteinstrasse mit Sedansdenkmal

Baden-Baden - Das neue Schloss

Durlach - Gesamtansicht mit Turmberg

 
Karlsruhe - Marktplatz 1906 Pforzheim -  Dillsteinstrasse mit Sedansdenkmal Baden-Baden - Das neue Schloss

Durlach - Gesamtansicht mit Turmberg

 

Karlsruhe - Großherzogliches Schloß

Pforzheim - Kupferhammer

Baden-Baden - Gönner-Anlage mit Josefinen-Brunnen

Bruchsal Schloss - Hintere Schlossansicht mit Kirchturm

 

Karlsruhe - Großherzogliches Schloß

Pforzheim - Kupferhammer Baden-Baden - Gönner-Anlage mit Josefinen-Brunnen Bruchsal Schloss - Hintere Schlossansicht mit Kirchturm  

4. Bezirk Mannheim mit einer Fläche von 3 598 km² und 542 994 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach
Kreis Mannheim mit einer Fläche von 465 km² und 225 508 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Mannheim, Schwetzingen, Weinheim
Kreis Heidelberg mit einer Fläche von 972 km² und 166 791 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Eppingen, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch

Kreis Mosbach mit einer Fläche von 2 161 km² und 150 695 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Adelsheim, Boxberg, Buchen, Eberbach, Mosbach, Tauberbischofsheim, Wertheim

Mannheim - Friedrichsplatz 1907

Mannheim Wasserturm und Festhalle 1909

Heidelberg - Alte Brückentürme

Heidelberger Schloss

 
Mannheim - Friedrichsplatz 1907 Mannheim Wasserturm und Festhalle 1909

Heidelberg - Alte Brückentürme

Heidelberger Schloss  
Baden-Baden - Conversationshaus
Baden-Baden - Automobile und Wagen-Blumen-Corso
Baden-Baden - Conversationshaus Baden-Baden - Automobile und Wagen-Blumen-Corso

 

Großherzogtum Baden

Hymne

Badnerlied

1. Das schönste Land in Deutschlands Gau'n, das ist mein Badnerland! Es ist so herrlich anzuschaun und ruht in Gottes Hand! 4. Im Wiesental Fabriken stehn wie Schlösser klar und hell, Rauchfahnen aus Kaminen wehn von Lörrach bis nach Zell!
2. In Karlsruh' ist die Residenz, in Mannheim die Fabrik, in Rastatt ist die Festung und das ist Badens Glück! 5. Der Bauer und der Edelmann das stolze Militär, die sehn einander freundlich an und das ist Badens Ehr!
3. In Haslach gräbt man Silbererz, im Breisgau wächst der Wein, im Schwarzwald schöne Mädchen - ein Badner möcht' ich sein! Refrain: Drum grüß ich dich, mein Badnerland! Du edle Perl im deutschen Land! Frisch auf frisch auf mein Badnerland!

Der Text entstand nach einem alten sächsischen Volkslied: ""Das schönste Land auf Deutschlands Auen ist wohl mein Sachsenland..." siehe Königreich Sachsen.

 

Baden nach 1918:

Briefmarke Deutsches Reich von 1926 aus der Serie Deutsche Nothilfe Wappenzeichnungen, das Wappen Badens. Wappen der Länder der französischen Besatzungszone 1945 - Das Wappen Badens

Briefmarke Deutsches Reich 1926 aus der Serie Deutsche Nothilfe Wappenzeichnungen, das Wappen Badens.

Wappen der Länder der französischen Besatzungszone 1945 - Das Wappen Badens


1918 Abdankung von Großherzog Friedrich II. am 22.11.1918. Baden wird ein Freistaat.
1919 Verfassung vom 21. März 1919, die 107 Landtagsabgeordneten werden durch allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahl für 4 Jahre gewählt.
1945 Willkürliche Trennung des Landes, ohne Rücksicht auf geografische, soziale oder wirtschaftliche Verhältnisse. Die Grenze zwischen amerikanischer und französischer Besatzungszone verlief mitten durch Baden und Württemberg entlang der Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm. Die Amerikaner bildeten aus den von ihnen besetzten Gebieten Nordbaden und Nordwürttemberg das Gebilde Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart. Der Landesbezirk Baden behielt innerhalb dieses Gebiets eine weitgehende Verwaltungsautonomie. Die Franzosen bildeten aus dem Süden Württembergs und Hohenzollern das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen, und aus dem südbadischen Landesteil wurde Baden mit der Landeshauptstadt Freiburg.
1950 Getrennte Volksbefragung zur Herstellung eines "Südweststaates" oder die Wiederherstellung der alten Länder. Die Württemberger stimmen für die Vereinigung, aber die Badener mit knapper Mehrheit für die Beibehaltung der Einzelstaaten.
1951 Volksabstimmung: In den Abstimmungsbezirken Nord- und Südwürttemberg sowie Nordbaden stimmt die Mehrheit für den Südweststaat. In Südbaden votierte die Mehrheit für die alten Länder.
1952 Am 25. April 1952 Gründung von Baden-Württemberg. Dr. Reinhold Maier (FDP/DVP) wurde erster Ministerpräsident des Landes. Bereits 1953 wurde er von Dr. Gebhard Müller (CDU) abgelöst.
1956 Das Bundesverfassungsgericht billigt dem Heimatbund Badenerland eine nochmalige Volksabstimmung über den Verbleib im neu gebildeten Südweststaat zu. Diese wird aber erst 14 Jahre später umgesetzt.
1970 Die Badener stimmen in der Volksabstimmung für die Einheit des Südweststaates.

 

Baden-Württemberg aktuell:

Das heutige Land Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt Stuttgart besteht seit 1952 aus