Großherzogtum Baden
Hauptstadt: Karlsruhe
Einwohner: 3´252´944
Fläche: 15´081 km²
Level: 1
Großherzogtum Baden
1806 - 1918
Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe
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Flagge 1871 - 17.12.1891 |
Flagge 17.12.1891 - 1925 |
Fahne - Landesfarben Großherzogtum Baden
Großherzogtum Baden
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Großherzogtum Baden - Lage im Deutschen Reich | Wappen Großherzogtum Baden | Großherzogtum Baden - Karte 1914 |
Großherzogtum Baden
Geschichte
Das Großherzogtum Baden wurde von Napoleon I. aus vielen verschiedenen, vorher unter anderen Herren stehenden Gebieten gebildet. Von einer Geschichte des Staates Baden kann daher bis 1803 nicht die Rede sein, sondern nur von einer Geschichte der Dynastie und ihrer Besitzungen, die sich nur wenig mit dem Großherzogtum decken. Neben den Herzögen der Alemannen und Schwaben erlangte das von der alten Herzogsfamilie abstammende Geschlecht der Zähringer (nach der im 11. Jahrhundert erbauten Burg Zähringen im Breisgau) Bedeutung. Berthold I. erhielt 1061 von Kaiser Heinrichs III. Witwe das Herzogtum Kärnten. Bertholds I. jüngerer Sohn, Hermann I., der die Herrschaft Hochberg im Breisgau und die Burg Baden besaß, führte als Besitzer der Mark Verona den Titel Markgraf und da auch noch im 12. Jahrhundert Zweige dieses Hauses Markgrafen von Verona waren, so ging der Titel "Markgrafschaft" auch auf ihre Erblande über. Hermann II. nahm in Baden seinen Sitz und nannte sich seit 1112 nach dieser Burg. So entstand die Markgrafschaft Baden, von deren Herrscherhaus sich wiederholt Seitenlinien (Hochberg, Röteln u.a.) abzweigten. Als Staatsgründer kann erst Bernhard I. (gestorben 1431) gelten, der mit seinem Bruder vereinbarte, dass das Land nie in mehr als zwei Linien geteilt werde und in jeder das Erstgeburtsrecht gelten solle. Seine Nachfolger Jakob I. (1431-53) und Karl I. (1453-75) konnten sich zwar nur schwer gegenüber ihren Nachbarn behaupten, doch wurde unter Christoph I. (gestorben 1527) noch einmal die ganze Markgrafschaft vereinigt. Mit seinem Tode zerfiel bis 1771 das Land wieder in die obere Markgrafschaft oder Baden-Baden und in die untere Markgrafschaft oder Baden-Durlach (anfangs mit der Hauptstadt Pforzheim, später Durlach). Stammväter der beiden Linien sind Bernhard III. und Ernst. Die von beiden Linien beherrschten Gebiete blieben fortan in der Hauptsache unverändert, bildeten aber unbedeutende Kleinstaaten. Baden-Baden war katholisch, Baden-Durlach seit 1555 endgültig evangelisch. Infolge der Besetzung des linken Rheinufers durch Frankreich gewann Baden im Jahr 1803 das Bistum Konstanz, Teile der Bistümer Basel, Straßburg und Speyer, der pfälzischen Ämter Bretten, Heidelberg, Ladenburg und Mannheim, das Stift Odenheim, die Abtei Frauenalb, Schwarzbach, Allerheiligen, Lichtental, Gengenbach, Ettenheim, Petershausen und Salmansweiler, die Herrschaft Lahr und die Reichsstädte Offenburg, Gengenbach, Zell, Überlingen, Pfullendorf, insgesamt 3500 km² mit 240.000 Einwohnern. Dem neuen Kurfürstentum wurden 1805 auch noch der Breisgau mit Freiburg, die Baar mit Villingen, die Ortenau, das Stift St. Blasien, die Grafschaft Bonndorf und die Stadt Konstanz, zusammen 2530 km² mit 160.000 Einwohnern einverleibt. Mit dem Beitritt zum Rheinbund am 12. Juli 1806 erhielt der Kurfürst volle Souveränität über alle in seinem Gebiet gelegenen, bisher reichsunmittelbaren Stände und Ritter und den Titel Großherzog. Das neue Großherzogtum wurde in zehn Kreise eingeteilt, war politisch ein Vasallenstaat Napoleons und wurde nach französischem Muster organisiert. Dem Großherzog Karl Friedrich folgte 1811 sein Enkel Karl Ludwig Friedrich (1811-18), der mit Napoleons Adoptivtochter Stephanie Beauharnais (1789-1860) vermählt war. Er schloss sich nach der Schlacht bei Leipzig den Verbündeten an, bekam die Erhaltung der Souveränität und seines Gebiets zugesichert, trat 1815 in den Deutschen Bund ein, sicherte 1817 gesetzlich die Unteilbarkeit des Landes, ordnete die Erfolge und gab seinem Land am 22. August 1818 eine Verfassung. Sein Vaters Bruder, Großherzog Ludwig I. Wilhelm August (1818-30) vereinigte 1821 nach preußischem Vorbild das reformierte und das lutherische Glaubensbekenntnis zu einer evangelischen Landeskirche und gründete 1827 das Erzbistum Freiburg unter vollständiger Wahrung der Staatshoheit. Sein Stiefbruder Leopold (1830-52), aus der morganatischen (nicht standesgemäßen) Ehe des Großherzogs Karl Friedrich mit der Gräfin von Hochberg, der "Volksfreund", entsprach den Wünschen nach Pressefreiheit, Nationalkirche, Handelsunion, Schwurgericht etc., führte zeitgemäße Reformen ein und erreichte 1835 den Anschluss Badens an den Deutschen Zollverein. Im Jahr 1838 wurde der Bau der ersten Staatsbahn Mannheim - Basel begonnen. Unter dem reaktionären Ministerium des Freiherrn von Blittersdorf (1835-43) kam es zwischen Regierung und Landtag zu starken Spannungen. Als am 9. Februar 1848 die plötzliche Auflösung des Landtages erfolgte, brach die Februarrevolution aus. Die republikanischen Erhebungen Heckers im April und Struves im September 1848 wurden durch die Kämpfe bei Kandern, Freiburg und Staufen von württembergischen und hessischen Truppen unterdrückt, aber dennoch meuterte 1849 nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm von Preußen am 13. und 14. Mai, die badische Garnisonen in Karlsruhe und Rastatt. Der Großherzog floh in die bayerische Festung Germersheim. An die Spitze der nunmehr gebildeten Republik trat ein provisorisches Exekutivkomitee unter dem französisch sprechenden Polen Ludwig Mieroslawski (1814-1878). Erst durch das Eingreifen preußischer Truppen unter den Prinzen Wilhelm und Friedrich Karl wurde nach den Siegen von Waghäusel und Muggensturm die alte Ordnung wieder hergestellt. Der Großherzog kehrte am 18. August 1849 nach Karlsruhe zurück. Von den Anführern der Revolution kamen viele ins Zuchthaus, andere wurden standrechtlich erschossen.
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Karlsruhe - Großherzogliches Schloss | Karlsruhe - Marktplatz mit Rathaus |
Großherzogtum Baden
Daten
Bundesrat: 3 Stimmen
Reichstag: 14 Abgeordnete
Landesparlament: Das Großherzogtum Baden ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem 2 Kammersystem. Die Staatsangehörigen haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten; die vollständige Gleichstellung der Juden in bürgerlicher Beziehung erfolgte 4. Oktober 1862. Die freie Ausübung der Religion ist gewährleistet. Die Ständeversammlung wird mindestens alle zwei Jahre berufen. Der Großherzog ernennt das Präsidium der Ersten Kammer, während die Zweite Kammer das Präsidium selbst wählt. Der Großherzog beruft und schließt die Ständeversammlung und kann das selbige vertagen und auflösen. Im Fall der Auflösung hat binnen 3 Monaten eine Neuwahl stattzufinden, und auch die Wahlen und Ernennungen zur Ersten Kammer sind zu erneuern. Die Stände bewilligen die Steuern, Anleihen und Domänenverkäufe; ihre Zustimmung ist erforderlich zu Erlass, Abänderung und authentischer Erläuterung der Gesetze. Das Budget ist zweijährig. Dasselbe sowie alle Finanzgesetze gehen zunächst an die Zweite Kammer. Die Erste Kammer votiert dieselben nur im Ganzen; im Fall ihre Mehrheit dagegen stimmt, entscheidet das Stimmenverhältnis beider Kammern zusammen. Zu Veränderungen und Ergänzungen der Verfassung ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln bei Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder in jeder Kammer erforderlich. Im Übrigen wird die Erste Kammer durch Anwesenheit von 10, die Zweite von 35 Mitgliedern beschlussfähig. Die Kammern haben das Recht des Gesetzesvorschlags, der Vorstellung und Beschwerde sowie der Ministeranklage. Die Abgeordneten der Universitäten und der Zweiten Kammer erhalten Diäten. Für die Zeit, in welcher die Kammern nicht versammelt sind, besteht ein ständischer Ausschuss, aus dem Präsidenten und 3 Mitgliedern von der Ersten und 6 Mitgliedern der Zweiten Kammer zusammengesetzt, welche von jeder Kammer für sich gewählt werden. Der Ausschuss prüft die Hauptstaatsrechnungen; im Notfall genügt seine Zustimmung zur Aufnahme einer Staatsanleihe.
- Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien, dem Erzbischof von Freiburg und dem evangelischen Prälaten, den vom Großherzog für je eine Landtagsperiode bis zur Zahl von 8 ernannten Mitgliedern, aus 8 (auf 8 Jahre gewählten) Abgeordneten des grundherrlichen Adels, endlich aus 2 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten der zwei Landesuniversitäten.
- Die Zweite Kammer besteht aus 63 Abgeordneten, 20 von 13 Städten und 43 der Landesbezirke; dieselben werden in allgemeiner, aber indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt und zwar alle 2 Jahre zur Hälfte.
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Bodensee - Dampfer Stadt Konstanz | Karlsruhe i. B. - Reinhafen |
Hauptstadt: Karlsruhe = 111.200 Einwohner (1905) = 38. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.
Größe: 15 081 km² = 273,9 Quadratmeilen
Gerichtsorganisation: Das Großherzogtum Baden bildet des Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe, zu welchem 8 Landgerichte mit 60 Amtsgerichten gehören:
Oberlandesgericht Karlsruhe
- Landgericht Freiburg (Breisgau) mit den Amtsgerichten Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg (Breisgau), Kenzingen, Lörrach, Müllheim (Baden), Neustadt (Schwarzwald), Staufen und Waldkirch (Breisgau).
- Landgericht Heidelberg mit den Amtsgerichten Eppingen, Heidelberg, Sinsheim und Wiesloch.
- Landgericht Karlsruhe mit den Amtsgerichten Baden, Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Gernsbach (Murgtal), Karlsruhe (Baden), Pforzheim, Philippsburg (Baden) und Rastatt.
- Landgericht Konstanz mit den Amtsgerichten Donaueschingen, Engen (Baden), Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell, Stockach, Ueberlingen und Villingen (Baden).
- Landgericht Mannheim mit den Amtsgerichten Mannheim, Schwetzingen, und Weinheim.
- Landgericht Mosbach mit den Amtsgerichten Adelsheim, Boxberg (Baden), Buchen, Eberbach (Baden), Mosbach (Baden), Neckarbischofsheim, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim.
- Landgericht Offenburg mit den Amtsgerichten Achern, Bühl (Baden), Gengenbach, Kehl, Lahr (Baden), Oberkirch (Baden), Offenburg (Baden), Triberg und Wolfach.
- Landgericht Waldshut mit den Amtsgerichten Bonndorf (Schwarzwald), Säckingen, St. Blasien, Schönau (Wiesental), Schopfheim und Waldshut.
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Freiburg - Kaiserstraße mit gotischem Brunnen | Pforzheim - Marktplatz |
Einwohner: Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 2.142.849 Einwohner:
- 1.059.592 männlich
- 1.083.257 weiblich
Bevölkerungsentwicklung:
1815 | 1816 | 1864 | 1875 | 1880 | 1890 | 1895 | 1900 | 1905 |
1910 |
1919 |
993.414 | 1.005.899 | 1.432.456 | 1.507.179 | 1.570.254 | 1.657.867 | 1.725.464 | 1.867.944 | 2.010.728 | 2.142.849 | 2.208.503 |
Klima: Im allgemeinen ist das Klima mild; naturgemäß aber bietet es zwischen der Rheinebene und den tiefen und geschützten Tälern des Mains und Neckar einer- und den Höhen des Schwarz- und Odenwaldes anderseits bedeutende Verschiedenheiten. Die Mitteltemperatur des Jahrs ist am höchsten in Mannheim (+10,88° C.), gefolgt von Freiburg (+10,87), Heidelberg (+10,74), Karlsruhe (+10,29). Den heißesten Sommer hat Mannheim mit +19,90, den kühlsten Sommer Höchenschwand mit +14,56, den kältesten Winter Villingen mit -2,08, den mildesten Heidelberg mit +2,23 aufzuweisen. Während am westlichen Saum des Schwarz- und des Odenwaldes Kastanien und Mandeln reifen, erheben sich die Kuppen des Schwarzwaldes über die Grenze des Baumwuchses und der Schnee verschwindet nur in den kurzen Sommermonaten. Die kältesten Gegenden sind jedoch keineswegs die höchsten Teile des Schwarzwaldes, sondern die gegen die wärmeren Luftströmungen von Westen abgeschlossene Hochebene der Baar, wo Villingen neben der genannten tiefen mittleren Wintertemperatur häufig unter 25° C. fallende Mindestwerte zeigt.
Gewässer: wichtigster Fluss ist der Rhein als Grenzfluss mit seinen Nebenflüssen Wutach, Wiese, Kinzig, Murg, Neckar (mit Enz), im Nordost-Zipfel der Tauber zum Main, Brege-Brigach-Donau (etwa bis Sigmaringen), Anteil am Bodensee.
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Schwarzwälder Bauernhochzeit (Badische Volkstrachten) | "I möcht immer in Heidelberg bleiben" |
Bewohner: Die Badener gehören im Oberland dem alemannischen, im Unterland dem fränkischen (pfälzischen), im Südosten, dem schwäbischen Volksstamm an; entsprechend verteilen sich die Mundarten. Dazwischen treten Mischungen von Stamm und Dialekt auf, namentlich in der Gegend zwischen Ortenau und Pfalz, in der zu den alemannischen und fränkischen auch schwäbischen Elemente gekommen sind (rheinschwäbisch). Die Murg bildet die Grenze zwischen Alemannen und Franken. Der alemannische Stamm hat sich am reinsten in den südlichen Tälern des Schwarzwaldes erhalten. Aus Württemberg greift stellenweise das Gebiet der Schwaben hinüber, namentlich am Bodensee. In verschiedenen Landesgegenden sind die Volkstrachten bei der Landbevölkerung noch in Gebrauch, so im Markgräfler- und Hanauerland, im Hauensteinschen und in zahlreichen Tälern des Schwarzwaldes.
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Germanien im 2. Jahrhundert |
Deutschland gegen Ende der Völkerwanderung um 480 |
Bevölkerungsdichte: 133/km²
Bildung: Das gesamte, reich, gegliederte Unterrichts- und Schulwesen in Baden steht unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des Staates. Es bestehen 2 Universitäten, Heidelberg (mit protestantisch-theologischer Fakultät) und Freiburg (mit katholisch-theologischer Fakultät), 14 Gymnasien, 2 Progymnasien, 3 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien, 7 Oberrealschulen, 17 Realschulen, 10 höhere Bürgerschulen, 7 höhere Mädchenschulen; außerdem sind 46 Privatmittelschulen, meist für Mädchen, vorhanden. Einfache und erweiterte Volksschulen gibt es 1583, daneben 20 Waisen-, Rettungs-, und Erziehungsanstalten mit Volksschulunterricht und 5 Privatvolksschulen. An Lehrerbildungsanstalten gibt es 4 Schullehrerseminare und 3 Präparandenschulen für diese, 1 Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe und 1 Lehrerinnenseminar und 3 mit höheren Mädchenschulen verbundene entsprechende Anstalten vorhanden. Über die Volksschule führt die Gemeinde durch den Ortsschulrat (bestehend aus dem Bürgermeister, dem Schullehrer und 3-5 gewählten Mitgliedern) die lokale Aufsicht unter der allgemeinen Aufsicht von 13 Kreisschulräten. Mit der Volksschule, deren Unterricht obligatorisch vom vollendeten 6. bis 14. Lebensjahr währt, ist eine Industrieschule für Mädchen verbunden, auch besteht allgemein ein- bis zweijähriger Christenlehr- (Sonntagsschul-) Unterricht für die aus der Volksschule Entlassenen. Außerdem verfügt Baden über eine polytechnische Schule in Karlsruhe (seit 1825), eine Akademie der bildenden Künste (seit 1860), Musikschule, Kunstgewerbeschulen in Karlsruhe und Pforzheim, 1 Baugewerk- und eine Malerinnenschule in Karlsruhe, ferner 78 gewerbliche Fortbildungsschulen, 2 Taubstummeninstitute (in Meersburg und in Gerlachsheim), eine Blindenerziehungsanstalt in Ilvesheim, eine Ackerbau- und eine Obstbauschule (Hochburg, bzw. Augustenberg) 12 landwirtschaftliche Winterschulen und verschiedene zahlreiche andere Fachschulen. Hinzu kommen 525 Kleinkinderschulen, Kinderbewahrungsanstalten und Kindergärten.
Religion: Die rechtliche Stellung der kirchlichen Gemeinschaften gegenüber dem Staat ist durch das Gesetz vom 9. Oktober 1860 geregelt. Dieses beruht auf dem Grundsatz, dass die kirchlichen Gemeinschaften in allen religiös-kirchlichen Sachen sich frei und selbstständig verwalten, dass dagegen der Staat das, was auf seinem Rechtsgebiet liegt, selbst in die Hand nimmt und durch seine ihm verantwortlichen Beamten besorgen lässt. Hieraus ergab sich die Trennung der Volksschule von der Kirche und die Einführung der bürgerlichen Eheschließung und Standesbuchführung. Die Grundlagen der evangelischen Kirche bilden die Pfarr- oder Kirchengemeinden, deren jede durch einen Kirchengemeinderat vertreten wird. Mehrere solcher Gemeinden sind in eine Diözese vereinigt, mit regelmäßig wiederkehrenden, aus sämtlichen Geistlichen und einer gleichen Anzahl gewählter Kirchenältesten zusammengesetzten Diözesansynoden unter dem Vorsitz der Dekane. Als Repräsentant der Gesamtkirche oder Landesgemeinde erscheint die periodisch sich versammelnde Generalsynode, welche aus dem vom Großherzog ernannten Prälaten der evangelischen Landeskirche, 7 vom Großherzog ernannten, 24 gewählten geistlichen und 24 desgleichen weltlichen Abgeordneten besteht und alle fünf Jahre neu gewählt und einberufen wird. Oberste Kirchenbehörde ist der vom Großherzog ernannte, aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehende Oberkirchenrat. Die Zahl der Dekanate ist 27, die der Pfarreien 380. Die Vereinigung (Union) der lutherischen und reformierten Kirche erfolgte 1821. Die katholische Kirche ist durch die für die oberrheinische Kirchenprovinz erlassenen päpstlichen Bullen von 1821 und 1827 und das landesherrliche Edikt von 1830 organisiert; Landesbischof ist der Erzbischof von Freiburg, zugleich Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz; ihm unterstehen 35 Landkapitel mit je einem Dekan und 660 Pfarreien. Die Israeliten haben einen Oberrat in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner.
1875 | 1905 | 1910 |
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Militär - Angaben 1881: Das Großherzogliche Badische Kontingent bildet seit der mit Preußen am 25. November 1870 abgeschlossenen und am 1. Juli 1871 in Kraft getretenen Militärkonvention zusammen mit 2 preußischen Infanterie-Regimentern (Nr. 17 in Mülhausen und Neubreisach und Nr. 22 in Rastatt) und preußischen Kavallerie-Regiment (Dragoner Nr. 14 in Colmar) das XIV. Armee-Korps der deutschen Armee, zu dessen im Großherzogtum garnisonierten Truppen der Großherzog im Verhältnis eines kommandierenden Generals steht. Ein Teil des XIV. Armee-Korps (Infanterie 17. und 112. und Dragoner 14.) steht in Elsass-Lothringen. Die Landwehr-Regimenter führen die Nummern 110-114. In Gerlachsheim LW 100,1. Festung: Rastatt. Befestigungen bei Kehl.
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Karlsruhe - Großherzogliche Badische Staats-Eisenbahn | 1. Badisches Leib "Grenadier" Regiment No. 109 Karlsruhe |
Wirtschaft: Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind sehr günstig.
- Landwirtschaft ist blühend und liefert Getreide über Bedarf, hervorragender Weinbau. Getreide und Feldfrüchte aller Art, Küchengewächse, Obst, Hopfen, Tabak und an warmen Stellen Mandeln und edle Kastanien.
- Bergbau ist nicht von Bedeutung. Am wichtigsten ist die Gewinnung von Salz. Großer Reichtum an Mineralquellen.
- Industrie hat sich verhältnismäßig spät entwickelt, ist aber jetzt durch Ausnutzung der Wasserkraft recht bedeutend. Maschinenbau in Mannheim und Karlsruhe, Schmuck in Pforzheim von Weltbedeutung, bedeutende chemische Fabriken, Uhrenindustrie im Schwarzwald. Bemerkenswert ist auch die Drehorgelfabrikation in Waldkirch.
- Handel ist sehr lebhaft, Haupthandelsplatz ist Mannheim.
Großherzogtum Baden
Postwesen und Briefmarken
Das Großherzog Baden verfügte bis 1871 über eine eigene Posthoheit. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht. Am 4. Mai 1871 übernahm die Reichpost auch in Baden den gesamten Postbetrieb.
bis 1871 | 1862 - 1871 | 1871 - 1872 | ab 1872 |
Freimarke Baden mit Währung Gulden | Land-Post Baden mit Währung Gulden | Deutsche Reichspost mit Währung Gulden | Deutsche Reichspost mit Währung Mark |
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7 Kreuzer | 3 Kreuzer | 7 Kreuzer | 20 Pfennig |
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Die ersten Briefmarken von Baden - 1851/52 | Badens erste Briefmarken - 1851/52 |
Großherzogtum Baden
Währungen und Münzen
vor 1872 | ab 1872 |
1 Gulden = 60 Kreuzer | 1 Mark = 100 Pfennig |
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1 Kreuzer - Baden, 1870 |
Friedrich Großherzog von Baden, 5 Mark, 1901 |
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1 Gulden, Leopold Großherzog von Baden, 1850 |
Friedrich Großherzog von Baden, 20 (Gold) Mark, 1872 |
100 Mark Badische Bank Mannheim 01.01.1907
Großherzogtum Baden
Regenten
Badische Großherzöge 1806 - 1918:
regierendes Fürstenhaus: Zähringen, Ahnherr Graf Berthold († 982)
Titel: "Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen"
Das Großherzogtum Baden ist eine konstitutionelle Monarchie, erblich nach dem Erstgeburtsrecht und der Linearerbfolge im Mannesstamm, im Fall des Erlöschens des Mannesstamms auf männliche Nachkommen badischer Prinzessinnen übergehend. Der Großherzog bekennt sich mit dem großherzoglichen Haus zur evangelischen Konfession.
Regentschaft | Name | Lebensdaten |
25.07.1806 - 10.06.1811 | Großherzog Karl Friedrich | 1728 - 1811 |
10.06.1811 - 08.12.1818 | Großherzog Karl Ludwig Friedrich | 1786 - 1818 |
08.12.1818 - 30.03.1830 | Großherzog Ludwig I. Wilhelm August | 1763 - 1830 |
30.03.1830 - 24.04.1852 | Großherzog Leopold I. | 1790 - 1852 |
24.04.1852 - 05.09.1856 | Großherzog Ludwig II. | 1824 - 1858 |
05.09.1856 - 28.09.1907 | Großherzog Friedrich I. (seit 24.04.1852 Regent) | 9.9.1826 (Karlsruhe) - 28.9.1907 (Mainau) |
28.09.1907 - 22.11.1918 | Großherzog Friedrich II. | 9.7.1857 (Karlsruhe) - 9.8.1928 (Badenweiler) |
14.05. 1849 - 25.06. 1849 Lorenz Peter Brentano (1813 - 1891) als Vorsitzender der Provisorischen Republik Baden
Großherzogtum Baden
Organisation der Verwaltungsbehörden
An der Spitze der Staatsverwaltung des Großherzogtums Baden steht das Staatsministerium, bestehend aus dem Präsidenten des Staatsministeriums, den Departementschefs und besonders ernannten Mitgliedern als verantwortlichen Ministern. Die vorsitzenden Räte der Ministerien und einige andere höhere Beamte können zu den Sitzungen mit beratender Stimme hinzu gezogen werden.
Oberste Regierungsbehörden sind das Staatsministerium:
- das Ministerium Großherzoglichen Hauses, der Reichssachen und des Auswärtigen
- das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts
- das Ministerium des Inneren
- das Ministerium der Finanzen
Badische Staatsminister 1809 - 1918
Amtszeit |
Name |
Lebensdaten |
1809 - 3/1810 | Sigismund Karl Freiherr von Reitzenstein | 1766 - 1847 |
3/1810 - 1810 | Conrad Karl Friedrich Freiherr von Andlau-Birseck (provisorisch) | 1776 - 1839 |
1810 - 13.01.1812 | Christian Heinrich Freiherr Gayling von Altheim | 1743 - 1812 |
1812 - 1817 | Karl Christian Freiherr von Berckheim | 1774 - 1849 |
1817 - 1818 | Sigismund Karl Freiherr von Reitzenstein | 1766 - 1847 |
12/1818 - 1831 | Wilhelm Ludwig Leopold Reinhard Freiherr von Berstett (provisorisch bis 08.10. 1819) | 1769 - 1837 |
08.10.1832 - 1832 | Sigismund Karl Freiherr von Reitzenstein | 1766 - 1847 |
1833 - 27.03.1838 | Ludwig Georg Winter | 1778 - 1839 |
1838 - 1839 | Karl Friedrich Nebenius (1. Amtszeit) | 1784 - 1857 |
1839 - 11/1843 | Friedrich Landolin Karl Freiherr von Blittersdorf | 1792 - 1861 |
11/1843 - 3/1845 | Christian Friedrich von Boeckh | 1777 - 1855 |
3/1845 - 19.12.1846 | Karl Friedrich Nebenius (2. Amtszeit) |
(s.o.) |
19.12.1846 - 09.03.1848 | Johann Baptist Bekk | 1797 - 1855 |
09.03.1848 - 01.07.1849 | Karl Georg Hoffmann | 1796 - 1865 |
01.07.1849 - 5/1856 | Friedrich Adolf Klüber | 1791 - 1858 |
5/1856 - 02.04.1860 | Franz Freiherr von Stengel | 1803 - 1870 |
02.04.1860 - 27.07.1866 | Anton von Stabel | 1806 - 1880 |
27.07.1866 - 03.02.1868 | Karl Mathy | 1806 - 1868 |
12.02.1868 - 24.09.1876 | Julius August Isaak Jolly | 1823 - 1891 |
24.09.1876 - 07.03.1893 | Ludwig Karl Friedrich Turban | 1821 - 1898 |
07.03.1893 - 6/1901 | Franz Wilhelm Nokk | 1832 - 1903 |
6/1901 - 08.03.1905 | Karl Ludwig Wilhelm Arthur von Brauer | 1845 - 1926 |
08.03.1905 - 22.12.1917 | Alexander Freiherr von Dusch | 1851 - 1923 |
22.12.1917 - 14.11.1918 | Heinrich Freiherr von und zu Bodman | 1851 - 1929 |
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Baden-Baden - Neues Schloss | Baden-Baden - Leopoldsplatz |
Großherzogtum Baden
Administrative Gliederung
Das Großherzogtum Baden ist eingeteilt in 4 landeskommissarische Bezirke mit 53 Amtsbezirke eingeteilt, darunter die Stadtamtsbezirke Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Heidelberg und Freiburg. Die Zahl aller Wohnorte beträgt (im Jahr 1880) 7697, davon 114 Städte, 1609 Dörfer, 1733 Weiler, 642 Gruppen von Höfen und Häusern, 3599 einzelne Höfe und Häuser.
Die Kreis - und Bezirksämter stehen unter Aussicht des Ministerium des Inneren. Alle Stadt- und Landgemeinden sind den Bezirksämtern unterstellt. Die Gemeindebehörden heißen in den Städteordnungen unterstellten Städten "Stadtrat", in den übrigen Städten und Landgemeinden "Gemeinderat" (Bürgermeisteramt).
(Petzolds "Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches" 1911)
Landeskommissarbezirk | Zahl der Amtsbezirke | Fläche in km² | Bevölkerung 1895 | Bevölkerung 1900 | Einwohner auf 1 km² 1900 |
Konstanz | 13 | 4 168 | 285 459 | 297 242 | 71,3 |
Freiburg | 16 | 4 748 | 480 664 | 510 274 | 107,5 |
Karlsruhe | 10 | 2 567 | 472 061 | 517 434 | 201,6 |
Mannheim | 14 | 3 598 | 487 280 | 542 994 | 150,9 |
Gesamt | 53 | 15 081 | 1 725 464 | 1 867 944 | 123,9 |
1. Bezirk Konstanz mit einer Fläche von 4 168 km² und 297 242 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Konstanz, Villingen und Waldshut: |
Kreis Konstanz mit einer Fläche von 1 866 km² und 144 276 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Engen, Konstanz, Meßkirch, Pfullendorf, Stockach, Überlingen |
Kreis Villingen mit einer Fläche von 1 062 km² und 74 283 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Donaueschingen, Triberg, Villingen |
Kreis Waldshut mit einer Fläche von 1 240 km² und 78 683 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Bonndorf, Säckingen, Sankt Blasien, Waldshut |
Konstanz - Luftbild | Konstanz - Rheinbrücke mit Münster | Lörrach mit Blick nach Tüllingen | Villingen - Waldhotel | Triberg - Marktplatz |
2. Bezirk Freiburg mit einer Fläche von 4 748 km² und 510 274 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Freiburg, Lörrach und Offenburg: |
Kreis Freiburg mit einer Fläche von 2 191 km² und 234 717 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Neustadt, Staufen, Waldkirch |
Kreis Lörrach mit einer Fläche von 958 km² und 102 453 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Lörrach, Müllheim, Schönau, Schopfheim |
Kreis Offenburg mit einer Fläche von 1 599 km² und 173 104 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Kehl, Lahr, Oberkirch, Offenburg, Wolfach |
Freiburg i. Br. - Kaiserstraße mit Martinstor |
Offenburg - Gesamtansicht 1914 | Offenburg - Wirtschaftsgebäude des Infanterie-Regiments 190 | Lahr in Baden - Kaiserstraße | Die Rheinbrücken bei Kehl |
Freiburg in Baden - Neues Rathaus | Offenburg - Stabsgebäude 7, badisches Infanterie-Regiment 190. | Lahr i.B. Partie am Stadtpark | Kehl am Rhein - Hauptstraße | Donaueschingen - Schloss |
3. Bezirk Karlsruhe mit einer Fläche von 2 567 km² und 517 434 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Baden und Karlsruhe) |
Kreis Baden mit einer Fläche von 1 044 km² und 148 684 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Achern, Baden, Bühl, Rastatt |
Kreis Karlsruhe mit einer Fläche von 1 523 km² und 368 750 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Bretten, Bruchsal, Durlach, Ettlingen, Karlsruhe, Pforzheim |
Karlsruhe i.B. - Marktplatz | Pforzheim |
Baden-Baden vom Fremersberg gesehen |
Rastatt - Rathaus und Alexisbrunnen | Bretten in Baden - Simmelturm |
Karlsruhe - Marktplatz 1906 | Pforzheim - Dillsteinstrasse mit Sedansdenkmal | Baden-Baden - Das neue Schloss |
Durlach - Gesamtansicht mit Turmberg |
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Karlsruhe - Großherzogliches Schloß |
Pforzheim - Kupferhammer | Baden-Baden - Gönner-Anlage mit Josefinen-Brunnen | Bruchsal Schloss - Hintere Schlossansicht mit Kirchturm |
4. Bezirk Mannheim mit einer Fläche von 3 598 km² und 542 994 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach |
Kreis Mannheim mit einer Fläche von 465 km² und 225 508 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Mannheim, Schwetzingen, Weinheim |
Kreis Heidelberg mit einer Fläche von 972 km² und 166 791 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Eppingen, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch |
Kreis Mosbach mit einer Fläche von 2 161 km² und 150 695 Einwohnern (Jahr 1900) untergliedert sich in die Amtsbezirke: Adelsheim, Boxberg, Buchen, Eberbach, Mosbach, Tauberbischofsheim, Wertheim |
Mannheim - Friedrichsplatz 1907 | Mannheim Wasserturm und Festhalle 1909 |
Heidelberg - Alte Brückentürme |
Heidelberger Schloss |
Großherzogtum Baden
Schiffe der Kaiserlichen Marine
S.M.S. Baden - Panzerkorvette | S.M.S. Karlsruhe - Kleiner Kreuzer (1) | S.M.S. Markgraf - Linienschiff |
S.M.S. Baden - Linienschiff | S.M.S. Karlsruhe - Kleiner Kreuzer (2) | S.M.S. Zähringen - Linienschiff |
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Baden-Baden - Conversationshaus | Baden-Baden - Automobile und Wagen-Blumen-Corso |
Großherzogtum Baden
Hymne
Badnerlied
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Der Text entstand nach einem alten sächsischen Volkslied: ""Das schönste Land auf Deutschlands Auen ist wohl mein Sachsenland..." siehe Königreich Sachsen.
Baden nach 1918:
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Briefmarke Deutsches Reich 1926 aus der Serie Deutsche Nothilfe Wappenzeichnungen, das Wappen Badens. |
Wappen der Länder der französischen Besatzungszone 1945 - Das Wappen Badens |
1918 | Abdankung von Großherzog Friedrich II. am 22.11.1918. Baden wird ein Freistaat. |
1919 | Verfassung vom 21. März 1919, die 107 Landtagsabgeordneten werden durch allgemeine, gleiche, geheime, direkte Wahl für 4 Jahre gewählt. |
1945 | Willkürliche Trennung des Landes, ohne Rücksicht auf geografische, soziale oder wirtschaftliche Verhältnisse. Die Grenze zwischen amerikanischer und französischer Besatzungszone verlief mitten durch Baden und Württemberg entlang der Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm. Die Amerikaner bildeten aus den von ihnen besetzten Gebieten Nordbaden und Nordwürttemberg das Gebilde Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart. Der Landesbezirk Baden behielt innerhalb dieses Gebiets eine weitgehende Verwaltungsautonomie. Die Franzosen bildeten aus dem Süden Württembergs und Hohenzollern das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen, und aus dem südbadischen Landesteil wurde Baden mit der Landeshauptstadt Freiburg. |
1950 | Getrennte Volksbefragung zur Herstellung eines "Südweststaates" oder die Wiederherstellung der alten Länder. Die Württemberger stimmen für die Vereinigung, aber die Badener mit knapper Mehrheit für die Beibehaltung der Einzelstaaten. |
1951 | Volksabstimmung: In den Abstimmungsbezirken Nord- und Südwürttemberg sowie Nordbaden stimmt die Mehrheit für den Südweststaat. In Südbaden votierte die Mehrheit für die alten Länder. |
1952 | Am 25. April 1952 Gründung von Baden-Württemberg. Dr. Reinhold Maier (FDP/DVP) wurde erster Ministerpräsident des Landes. Bereits 1953 wurde er von Dr. Gebhard Müller (CDU) abgelöst. |
1956 | Das Bundesverfassungsgericht billigt dem Heimatbund Badenerland eine nochmalige Volksabstimmung über den Verbleib im neu gebildeten Südweststaat zu. Diese wird aber erst 14 Jahre später umgesetzt. |
1970 | Die Badener stimmen in der Volksabstimmung für die Einheit des Südweststaates. |
Baden-Württemberg aktuell:
- dem ehemaligen Königreich Württemberg
- dem ehemaligen Großherzogtum Baden
- dem ehemaligen Regierungsbezirk Hohenzollern-Sigmaringen der Provinz Rheinland
- der Exklave Bad Wimpfen des ehemaligen Großherzogtums Hessen