Polnische Verfassung

03.08.2012 17:07
Neue Verfassung des Vereinten Königreiches Warschau!
Verfassung des Vereinten Königreiches Warschau, des Erzherzogtums Galizien und der Markgrafschaft Ostpolen


1. Vereintes Königreich Warschau, Erzherzogtum Galizien, Markgrafschaft Ostpolen und die Regierung

§ 1 Das Vereinte Königreich Warschau, Erzherzogtum Galizien und die Markgrafschaft Ostpolen ist ein Königreich und konstitutionelle Monarchie innerhalb des großdeutschen Kaiserreiches. 

§ 2 Das Protektorat Galizien ist ein Gebietsaustausch zwischen Österreich-Ungarn und Polen und fällt unter polnischem Herrschaftsrecht. Das Protektorat Galizien gehört dem Vereinten Königreich Warschau an.(Vertrag von Krakau). Das Protektorat Galizien wurde in Erzherzogtum Galizien umbenannt.

§ 2A Das Protektorat Ostland kam zustande durch den deutsch-russischen Krieg. Es wurde später in Markgrafschaft Ostpolen geändert. 

§ 3 Hauptstadt des Vereinten Königreiches Warschau ist Warschau. Sitz des Gouverneurs des Erzherzogtums Galizien ist Krakau. Sitz des Gouverneuers der Markgrafschaft Ostpolen ist Schmieddorf. 

§ 4 Regierung: 

(1) Senatsvorsitzender und oberster Befehlshaber der Streitkräfte, König des Vereinten Königreiches Warschau, des Erzherzogtums Galizien und der Markgrafschaft Ostpolen ist der König von Warschau.

(2) Die Vertretung der Verwaltungsbezirke ist der polnische Senat. Er besteht aus Senatoren der einzelnen Verwaltungsbezirke des Vereinten Königreiches Warschau, des Erzherzogtums Galizien und der Markgrafschaft Ostpolen

(3) Die Vertretung des Volkes ist die Volkskammer. Sie besteht aus 300 Abgeordneten der verschiedenen Parteien. Der Vorsitzende ist der Ministerpräsident. Er bestimmt die politischen Richtlinien (= wie Bundeskanzler). 

(4) Der Ministerrat ist die Regierung selbst. Sie besteht aus den Ministern der jeweiligen Ministerien und helfen dem König von Warschau bei der Verwaltung.

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